Elektromobilitätsgesetz (EmoG)
Die Nutzung elektrisch betriebener Fahrzeuge soll durch das Gesetz gefördert werden. Dazu werden die Ermächtigungen der §§ 6 und 6a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ergänzt. Bevorrechtigungen dürfen eingeführt werden hinsichtlich
- des Parkens,
- der Nutzung von für besondere Zwecke bestimmte öffentliche Straßen oder Wegen,
- der Zulassung von Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtverboten sowie
- bei Parkgebühren
(nach Wikipedia)