Für Elektroautos relevante Verkehrszeichen nach EmoG

Elektromobilitätsgesetz (EmoG)

Die Nutzung elektrisch betriebener Fahrzeuge soll durch das Gesetz gefördert werden. Dazu werden die Ermächtigungen der §§ 6 und 6a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ergänzt. Bevorrechtigungen dürfen eingeführt werden hinsichtlich

  • des Parkens,
  • der Nutzung von für besondere Zwecke bestimmte öffentliche Straßen oder Wegen,
  • der Zulassung von Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtverboten sowie
  • bei Parkgebühren

(nach Wikipedia)

StVO1StVO2

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