Förderung von Elektrofahrzeugen!

Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei

Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei

Die Länder wollen per Gesetz eine stärkere Förderung von Elektrofahrzeugen erreichen. Im Zentrum steht die Einräumung von Parkvorrechten und Gebührenbefreiungen für emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge. Der Bundesrat hat einen Gesetzesantrag
des Landes Hamburg beschlossen. Damit soll im Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine rechtssichere Regelung von Parkvorrechten und Parkgebührenbefreiungen für Elektrofahrzeuge eingeführt werden. Konkret sollen die Länder die Ermächtigung
erhalten, besondere Park- und Halteregelungen für Elektrofahrzeuge in § 6a StVG sowie eine Ermächtigung zur Befreiung von Elektro-fahrzeugen von Parkgebührenordnungen nach § 6a StVG einzuführen.
Der Gesetzesantrag ist auf der Internetseite des Bundesrates unter der Rubrik Parlamentsmaterialien unter Angabe der Drucksachen-Nr. 671/13 herunterzuladen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.